Es wird immer noch über die Höhe einer Abfindung verhandelt. Welche Vorgaben gibt es hier? Wie lässt sich das beschleunigen?

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Antworten:

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Antwort von Felix Leyde .
Sozius von Pezold & Leyde Coburg

Es gibt keine Vorgaben, nur Verhandlungsgeschick.

Als Interessenvertreter des Arbeitnehmers sollte die Gegenseite nicht wissen, ob ein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen ist. Sonst besteht das Risiko, dass die Abfindungsbereitschaft der Gegenseite gegen Null geht. In diesem Fall sollte nicht zu hoch rangegangen werden, um vor allem ein schnelles Ergebnis zu erzielen.

Als Interessenvertreter des Arbeitgebers muß geklärt werden, wie hoch die realistischen Chancen auf ein Obsiegen im Arbeitsgerichtsprozess sind und inwieweit der Mandant mit einer etwaigen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers leben kann bzw. inwieweit der Arbeitnehmer überhaupt weiterbeschäftigt werden will. Hier kann man gern Zeit ins Land gehen lassen!

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Antwort von Robert C. Mudter .
Frankfurt (Main)

Da die Hintergründe nicht bekannt sind, kann ich nur pauschal antworten.

Sollten sich die Verhandlungen noch im außergerichtlichen Bereich befinden, könnte ein gerichtliches Verfahren in Aussicht gestellt werden. Dies ist üblicherweise auch bei Arbeitgebern nicht sehr beliebt. Sollte beispielsweise eine Freistellung im Raum stehen, so kann daran gedacht werden, mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Freistellung vorzugehen. Dies kann in bestimmten Situationen ein probates Mittel sein um stockende Verhandlungen zu beschleunigen.

Bei stockenden Verhandlungen, ist generell zu fragen, wessen Interesse höher zu bewerten ist. Will etwa der Arbeitgeber eine Position neu besetzen, so kann in den Raum gestellt werden, gegen diese Besetzung vorzugehen. Auch hier kann eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung, etwa ein Antrag auf Feststellung, dass ein bestimmter Beschäftigungsanspruch besteht, hilfreich sein.

Gerade als Führungskraft gelten auch besondere Spielregeln. Hier muss in jedem Fall auch die Reputation bedacht werden. Je nach Konstellation, sind hier erfahrungsgemäß die Verhandlungen komplexer und dauern auch länger an, da es oft aus wirtschaftlicher Sicht um mehr geht. Eine Aufhebungsvereinbarung für Führungskräfte kann durchaus einige Monate benötigen, bis durchverhandelt. Neben einer regelmäßig hohen Abfindung, geht es eben auch um Aktienoptionen, Boni und weitere Vergütungsbestandteile. Auch hier kann die Reputation für beide Seiten Anknüpfungspunkt sein, die Verhandlung zu beschleunigen. Erfahrungsgemäß ist dies auch für den Arbeitgeber ein durchaus sensibler Punkt.

Sollte die Frage auf die Höhe einer Abfindung abzielen, so bleibt 1. Mai festzuhalten, dass die Höhe dem Verhandlungsgeschick der Parteien ob liegt. Je besser verhandelt, desto höher Abfindung. Im Laufe der Zeit haben sich gewisse wirtschaftliche Üblichkeiten herausgebildet. So wird das Bruttomonatseinkommen regelmäßig in Relation zu der Betriebszugehörigkeit gesetzt. Wirkliche Vorgaben gibt es hier nicht. Gerade bei Führungskräften ist darüber hinaus zu beachten, dass es eben nicht nur um die Höhe einer Abfindung geht, sondern um ein wirtschaftlich interessantes Gesamtpaket.

Ihnen jedenfalls viel Glück für die anstehenden Verhandlungen. Sollten Sie noch Fragen haben Sie in unserem Forum sicherlich interessante Hilfestellungen.

 

 

 

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Antwort von Jörg Seifert .
Partner Al Sharif Advocates & Legal Consultants Dubai - Vereinigte Arabische Emirate

Bitte spezifizieren Sie die Frage. Abfindung in welchem Bereich? Ohne genaue Schilderung des Sachverhalts kann ich hierzu keine Stellungnahme abgeben. 

Bitte spezifizieren Sie die Frage. Abfindung in welchem Bereich? Ohne genaue Schilderung des Sachverhalts kann ich hierzu keine Stellungnahme abgeben. 

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Foto von Dr. Cornelia Riechers
Antwort von Dr. Cornelia Riechers .
Geschäftsführerin Erkrath

1. Höhe der Abfindung:

Es gibt die Faustregel “ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit”. Je nach Alter der betroffenen Person und Dauer der Betriebszugehörigkeit kann der Betrag aber auch erheblich darüber liegen.

Einen interessanten Artikel dazu veröffentlichte kürzlich das Handelsblatt:
https://unternehmen.handelsblatt.com/hoehe-abfindung.html

Einen Abfindungsrechner gibt es hier:
https://arbeitsrecht.anwalt-leverkusen.de/abfindung-schnelltest/

2. Verhandlungen beschleunigen:

Der Arbeitgeber kann die Verhandlungen beschleunigen, indem er ein großzügiges Angebot macht und die Gespräche darüber nach einem stringenten Zeitplan führt.

Der Arbeitnehmer kann die Verhandlungen beschleunigen, indem er sich kompromissbereit zeigt.

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