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Ja, definitiv. Sicher ist sicher und sie wissen nie, was in ihrer Abwesenheit passiert, ob die Chefs wechseln, ob die Positionen neu verteilt werden, ob sie evtl. nicht mehr oder später wieder kommen möchten etc.
Fragen sie freundlich in der Personalabteilung nach, man sollte für ihr Anliegen Verständnis haben.
1 passende Publikation von Dr. Sabine Hahn
Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses wegen des Beginns der Elternzeit kann sinnvoll sein. Denn während der Elternzeit können sich die Vorgesetzten, die Unternehmensorganisation oder auch die eigenen beruflichen Pläne und Perspektiven ändern.
Außerdem ist der Beginn der Elternzeit ein triftiger und plausibler Grund für die Dokumentation der bisherigen Tätigkeit in Form eines Zwischenzeugnisses. Und diese Dokumentation ist in der Regel umso wichtiger, je länger das Arbeitsverhältnis bereits andauert, ohne dass ein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Von besonderer Bedeutung kann diese Dokumentation für Arbeitnehmer sein, die in jüngster Zeit Beiträge zum Unternehmenserfolg erbracht haben, die im Zwischenzeugnis dargestellt werden können, zum Beispiel eine Aufbau- oder Reorganisationsleistung.
Falls erst vor kurzem ein Zwischenzeugnis erstellt wurde oder falls eine eher unvorteilhafte Beurteilung zu erwarten ist, kann es aber auch sinnvoll sein, auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zu verzichten. Zu berücksichtigen ist die Bindungswirkung des Zwischenzeugnisses in Bezug auf ein mögliches Endzeugnis – im Guten wie im Schlechten.
1 passende Publikation von Gunnar Szymaniak
Unbedingt!
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass Sie nicht mehr die gleichen Aufgaben nach Ihrer Elternzeit erfüllen werden (wollen). Generell sollte vor jeder Veränderung der Aufgabe, der Position, der Abteilung vom direkten Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis angefordert werden.
Aus dem Auge, aus dem Sinn gilt gerade für qualitative Aussagen in einem Zeugnis.
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Es gibt Fälle, in denen das durchaus sinnvoll sein kann, z.B.:
- wenn man selbst nicht sicher ist, ob man nach der Elternzeit zu seinem alten Arbeitgeber zurück möchte;
- wenn man, vor allem bei kleineren Arbeitgebern wird das vorkommen, befürchtet, dass es (trotz Kündigungsschutz usw.) nach der Elternzeit schwierig werden kann, wieder an seiner alten Stelle Fuß zu fassen;
- wenn es möglich erscheint, dass die bisherigen Vorgesetzten bei Rückkehr aus der Elternzeit nicht mehr die gleichen sein werden;
- wenn ein Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz (mit anderen Vorgesetzten, anderem Arbeitsinhalt) denkbar erscheint.
Insgesamt sollte sich der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin kritisch und ehrlich die Frage stellen, ob die Rückkehr aus der Elternzeit allseitig reibungslos verlaufen wird oder ob es zu Konflikten, Unstimmigkeiten usw. kommen kann. Denn die rechtliche Absicherung während der Elternzeit ist zunächst einmal juristische Theorie, während die Praxis in der Arbeitswirklichkeit immer noch zu oft anders aussieht.
2 passende Publikationen von Dr. Cornelius Richter
Ja, unbedingt.
Wenn man ein Kind hat, ändert sich sehr viel. Der Job und die Aufgaben rücken langsam in den Hintergrund, und das Kind hat die Hauptrolle. In der Rolle der Mutter oder des Vaters sieht man die Welt mit anderen Augen, man wechselt die Perspektiven. Gelegentlich ändert sich dann auch die Einstellung zum Beruf, und man sieht später vieles anders als vorher.
Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus (Ich vertrete als Fachanwalt für Arbeitsrecht Führungskräfte und Arbeitgeber)kann ich dies nur befürworten. Wie die arbeitsrechtliche Welt nach der Elternzeit aussieht können Sie noch nicht beurteilen und oft ergeben sich während der Elternzeit massive Verschiebungen. Nicht immer führt nach der Elternzeit der Weg zurück wieder zu dieser konkreten Arbeitsstelle. Dies sind nur einige der Argumente. Auch andersrum formuliert, es spricht schlicht nichts dagegen ein Zwischenzeugnis zu beantragen und auch aus rechtlicher Sicht besteht ein entsprechender Anspruch. Ich poste mal etwas zu Fragen rund um das Zeugnis um ihn insoweit einen weiteren Überblick zu geben.
3 passende Publikationen von Robert C. Mudter
1 passende Publikation von Astrid Overbeck
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