Wann darf ein potentieller Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen?

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Antwort von Frank Huelmann .
Münster

Ein polizeiliches Führungszeugnis kann generell für Tätigkeiten verlangt werden, die als zumindest sensibel gelten. Dies sind Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung oder hohem Maße von Vertrauen geprägt, z.B. Im Sicherheitsbereich, hochwertige Güter, Zugang zu sensiblen Daten, etc..

Im Bereich einfacher Tätigkeiten ist dies nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Eigeninteresse hat z.B. wenn er in der Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht hat.

 

 

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Foto von Marco Utsch
Antwort von Marco Utsch .
Kanzleiinhaber München

In der Kommentarliteratur wird weitgehend die Ansicht vertreten, dass der potentielle Arbeitgeber im Rahmen des Bewerbungsverfahrens berechtigt sei, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen; vgl. Tschöpe/Wisskirchen/Bissels Handbuch Arbeitsrecht Teil 1C Rn. 130 oder Küttner/Griese Personalhandbuch 2017 Datenschutz Rn. 8.

Die Rechtsprechung sieht dies in der Regel kritischer und eine Berechtigung nur, wenn der Arbeitgeber in Bezug auf konkrete Straftaten ein überwiegendes Informationsinteresse hat. Bspw. im Fall eines Kraftfahrers in Bezug auf einschlägige Vorstrafen (Verkehsdelikte, Trunkenheitsfahrten etc.).

Praktisch ist diese Unterscheidung nicht immer relevant, weil ein Bewerber, der seinen potentiellen Arbeitgeber auf die "Rechtslage" hinweist und die Vorlage verweigert, schlichtweg übergangen wird bei der Stellenbesetzung.

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Antwort von Dr. Eberhard Jüdt .
Breit & Jüdt Neuwied

So generell lässt sich die Frage nicht beantworten.

Eingrenzung?

Wann soll das FZ vorgelegt werden: Vor der Einstellung oder während des Beschäftigungsverhältnisses?

Um was für eine Beschäftigung geht es: Kassierer einer Bank? Arbeit mit Minderjährigen? Ist der Betroffene Beamter oder Angestellter im öD?

Was wird zur Begründung arbeitgeberseits vorgetragen?

Auf die Entscheidung des LAG Hamm zum Az 10 Sa 1718/13 wird verwiesen.

 

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