Welche Auswirkungen hat ein Stellenwechsel auf den Urlaubsanspruch?

2 Expertenantworten: Foto von Marco Utsch Foto von Prof. Dr. Jutta Glock

Antworten:

Foto von Marco Utsch
Antwort von Marco Utsch .
Kanzleiinhaber München

Sofern sich Ihre Arbeitszeit, insbesondere die Anzahl Ihrer Wochenarbeitstage nicht ändert, beeinflusst ein Stellenwechsel den Urlaubsanspruch nicht. Etwas komplizierter wird es, wenn bspw. ein Vollzeitmitarbeiter (z.B. bisher 40 Std. verteilt auf fünf Arbeitstage) die Stelle wechselt und dabei gleichzeitig in Teilzeit (z.B. 24 Stunden verteilt auf drei volle Arbeitstage) wechselt. Durch einen Solchen wechsel ändert sich regelmäßig auch der nunmehr bestehende Urlaubsanspruch, weil nicht mehr in Fünftagewoche, sondern in Dreitagewoche gearbeitet wird.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Prof. Dr. Jutta Glock
Antwort von Prof. Dr. Jutta Glock .
Partnerin Anwaltskanzlei Glock & Professionals Berlin

Das kommt auf den Zeitpunkt des Stellenwechsels an.

Liegt der Stellenwechsel im 1. Halbjahr muss der bisherige Arbeitgeber eine Bescheinigung über die bei ihm erteilten Urlaubstage erstellen und der Arbeitnehmer muss diese Urlaubsbescheinigung vorlegen.

Beim neuen Arbeitgeber wird der Urlaubsanspruch dann mit dem Beginn der Tätigkeit für jeden vollen Monat der Beschäftigung erworben

 

Dr. Jutta Glock

 

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

2 passende Publikationen von Prof. Dr. Jutta Glock

Cover zu Praxis der Hauptversammlung
Cover zu Arbeitsrecht - Ein Leitfaden für leitende Angestellte in eigener Sache


Weitere Fragen zum Thema Arbeitsrecht