Gibt es Möglichkeiten, zu hohe Versorgungsverpflichtungen für einen Geschäftsführer zu reduzieren?

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Antworten:

Foto von Immo B. Heinrich
Antwort von Immo B. Heinrich .
Präsident Nürnberg

Es gibt eingeschränkte Möglichkeiten eines Geschäftsführers seine Versorgungsverpflichtungen zu reduzieren.

Auch hier ist schrittweise vorzugehen:

1. Schritt:
Welcher Durchführungsweg besteht?

2. Schritt:
Wann wurde die Versorgungszusage erteilt?

3. Schritt:
Anpassung durch Regelung des Future Service:
Bei versicherungsförmigen Durchführungswegen und kongruent rückgedeckten Unterstützungskassen kann auch im Nachhinein noch die Anwendung des § 2 Abs. 5 a BetrAVG vereinbart werden. Das bedeutet, dass mit den einbezahlten Beiträgen der sogenannte Past-Service (erdienter Anspruch) feststeht. Das bedeutet, dass relativ einfach durch eine Beitragsfreistellung einer Entgeltumwandlung die Versorgung reduziert werden kann.

Anpassung von Pensionszusagen:
Pensionszusagen sind ein grundsätzlicher Balast in Unternehmen, wenn es sich um Leistungszusagen handelt. Der erdiente Anspruch muss bei einer Reduzierung der Versorgungszusage erhalten bleiben. Um den noch nicht erdienten Anspruch kann die Versorgungszusage reduziert werden. So eine Reduzierung kann auch Vorteile mit sich bringen: Zum Beispiel
- Das Bilanzbild wird verbessert und es können dadurch Verlustvorträge aufgebraucht werden.
- Eine Überschuldung kann durch außerordentliche Erträge abgewendet werden.
- Die Verbesserung des Unternehmensratings kann erreicht werden.

Die Empfehlung lautet: Gehen Sie die Reduzierung der Versorgungsansprüche gezielt, umsichtig und mit Hilfe Ihres Steuerberaters, Rechtsanwaltes und Sachverständigen für betriebliche Altersversorgung an.

P. S.: Bitte beachten Sie auch, dass Sie für wichtige Änderungen der bAV eine Restlaufzeit (Erdienungsfrist) von 10 Jahren bis zum Renteneintritt brauchen! Das bedeutet: Wollten Sie etwas ändern und Sie haben noch 11 Jahre bis zum Renteneintritt in der Versorgungszusage Zeit, dann haben Sie nur noch 1 Jahr Zeit etwas zu ändern. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel!

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Foto von Steffen Arndt
Antwort von Steffen Arndt .
Partner Steffen Arndt Nürnberg

Grundsätzlich ist das möglich. Das ist aber immer eine Einzelfallbetrachtung, da hier steuer-, sozial- und arbeitsrechtlich verschiedenen nicht immer deckungsleiche Rahmenbedingungen herschen. Auch auf der Ebenne der GmbH kann da einiges passieren. Eine pauschale Aussage kann hier nicht geroffen werden. Allein die Sichtung und Auswerzung der Unterlagen dauert meistens schon mehrere Stunden.

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Foto von Thomas Pochadt
Antwort von Thomas Pochadt .
Senior Kundenbetreuer Hamburg

Ohne genaue Kenntnis des konkreten Sachverhaltes lässt sich diese Frage nicht umfassend und korrekt beantworten.

Folgende Fragen fallen mir spontan ein, auf die eine Antwort gefunden werden muss:

Warum ist die Versorgungsverpflichtung zu hoch? Hat das FA die Angemessenheit beanstandet? Ist keine ausreichende Finanzierung vorhanden? Wie lange dauert es noch bis zur Pensionierung? Ist in der Zusage ein entsprechender Passus vorhanden?

Die Auswirkungen einer Kürzung (steuerlich im Betrieb und beim GF) müssen in die Entscheidung unbedingt mit einbezogen werden.

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Foto von Norbert Warga
Antwort von Norbert Warga .
Kochel am See

Das kommt auf den Vertrag des Geschäftsführers und den diesbezüglichen Regelungsinhalten an.

Da ich aber kein RA bin, ist mir eine allgemeine Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz untersagt.

Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. MfG Norbert Warga

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Antwort von Prof. Dr. Jutta Glock .
Partnerin Anwaltskanzlei Glock & Professionals Berlin

Eine Möglichkeit der Reduzierung gibt es nur im Fall einer bestehenden Rechtsgrundlage, die die Kürzung rechtfertigt.

Eine Rechtsgrundlage kann entweder in der vertraglichen Regelung gegeben sein oder sich z.B. aus gesetzlichen Bestimmungen wie dem Insolvenzrecht oder dem Gesetz zum Recht der betrieblichen Altersversorgung ergeben.

Hier bedarf es einer genauen Prüfung der zugrundeliegenden Regelung im Rahmen der Gewährung von Versorgungsbezügen einschließlich der Prüfung der Wirksamkeit aller Regelungen nach dem AGB-Recht (Recht zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch)

Dr. Jutta Glock

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Antwort von Oliver Velleman .
TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung A.S. Assekuranz Service GmbH Grünwald

Ein GmbH Geschäftsführer hat die Möglichkeit eine Umgestaltung seiner Pensionszusage aufgrund des BMF v. 14.08.2012 - IV C 2 – S 2743/10/10001 umzusetzen. Endlich können mittelständische Betriebe Ihre Sorgenkinder in den Griff bekommen. Die bAVProfis zeigen Ihnen Ihre maßgeschneiderte Lösung auf.

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