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In diesem Bereich gibt es ein ganz neues Urteil das europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hat entschieden, dass der Arbeitgeber private E-Mails des Mitarbeiters nicht einfach so prüfen darf. Eine Kündigung die der Arbeitgeber dieserhalb ausgesprochen hatte, ist unwirksam. Vorausgegangen sind einige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die wahrscheinlich bekannt sind.
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Antwort von Johannes Hakes .
Fachanwalt Arbeitsrecht & Fachanwalt FamR, Mediator, Streitschlichter Hakes Krefeld
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Das hängt von den konkreten Richtlinien in Ihrem Arbeitsverhältnis ab und evtl. von den Umständen des Einzelfalles. Hier sollten Sie einen Fachanwalt aus Ihrer Nähe in einem persönlichen Gespräch kontaktieren.
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