Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf kontrollieren?

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Antwort von Robert C. Mudter .
Frankfurt (Main)

In diesem Bereich gibt es ein ganz neues Urteil das europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hat entschieden, dass der Arbeitgeber private E-Mails des Mitarbeiters nicht einfach so prüfen darf. Eine Kündigung die der Arbeitgeber dieserhalb ausgesprochen hatte, ist unwirksam. Vorausgegangen sind einige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die wahrscheinlich bekannt sind.

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Antwort von Johannes Hakes .
Fachanwalt Arbeitsrecht & Fachanwalt FamR, Mediator, Streitschlichter Hakes Krefeld

Das hängt von den konkreten Richtlinien in Ihrem Arbeitsverhältnis ab und evtl. von den Umständen des Einzelfalles. Hier sollten Sie einen Fachanwalt aus Ihrer Nähe in einem persönlichen Gespräch kontaktieren.

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