Antworten:
Gewerbetreibende:
a) örtliches Gewerbeamt, je nach Gewerbe mit entsprechender Zulassung (Gastgewerbe, Personenbeförderungsschein bei Taxianbieter, etc. etc.)
b) danach Finanzamt (das kommt "automatisch" nach der Gewerbeanmeldung und schickt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung),
c) ggfls. IHK oder HWK,
d) kann, nicht muss: Berufsverbände
Freiberufler:
a) direkt beim Finanzamt, das schickt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
b) ggfls., kann, nicht muss: Berufsverband
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Es ist zu unterscheiden ob es sich um eine gewerbliche oder sonstige/freiberufliche Tätigkeit handelt. Bei einem Gewerbe steht an erster Stelle die Gewerbeanmeldung.
Dann kommt auch schon in allen Fällen das Finanzamt auf den Plan. Es muss ein Gründungsfragebogen ausgefüllt werden.
Weiter geht es je nach Branche mit Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK, Krankenkasse, Rentenversicherung ggfs. freiwillige Arbeitslosenversicherung
Bei einer Gründung eines Unternehmens muss der Unternehmer zunächst ein Gewerbe anmelden. Bestimmte Freiberufler "Katalogberufe" sind hiervon ausgenommen.
Nach Anmeldung des Gewerbes erhält der Unternehmer Post von der Berufsgenossenschaft und der Kammer.
Bei freien Berufen muss einem Berufsverband bzw. einer Kammer, beigetreten werden.
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