Welche Kenntnisse zu Finanz-und Rechnungswesen sind bei Unternehmensgründung dringend erforderlich?

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Antwort von Karl H. Jaquemot .
Inhaber Betriebsberatung Jaquemot Aachen

Ergänzen möchte ich hier Folgendes: Eine Finanzplanung im Sinne einer Planrechnung sollte jede/r GründerIn anlegen können. Vorlagen dazu gibt es bei jedem guten Businessplan-Wettbewerb, z.B. ACquadrat.de oder auch NUK.de (ja, ich bin aus NRW, daher die rheinlandorientierten Beispiele, ist aber fast überall identisch). Zum tieferen Verständnis kann ein guter Gründungsberater die Basis legen. (Soviel Eigenwerbung darf glaub ich sein.) Diese Planung liefert zahlreiche Informationen - und erfordert die planmäßige Auseinandersetzung mit

a) dem notwendigen Finanzbedarf und der daraus vermutlich folgenden Finanzierungsnotwendigkeit

b) der Entwicklung von Umsatz, Kosten und Gewinn = Rentabiltätsvorschau und

c) der Entwicklung der Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt = Liquiditätsplan

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Antwort von Marc D. Sommer .
Dozent PFH Private Fachhochschule Göttingen Emmendingen

Der Unternehmer muss zwingend wissen wie eine ordentliche Rechnung auszusehen hat und welche Bestandteile diese aufweisen muss. Handelt es sich um eine Kleinbetragsrechnung muss diese keinen Ausweis der Umsatzsteuer beinhalten jedoch den Steuersatz. Das Leistungsdaten ist zu verdeutlichen und der Lieferungs und Leistungsinhalt.

 

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Antwort von Michael D. G. Wandt .
Direktor Fördermittelmanagement WABECO Fördermittelberatung BDU Reiskirchen

Das kommt darauf an, welche Unterstützung man von Dritten hat.

Eine Rechnung bekommen und bezahlen ist einfach. Sie sollten wissen, was eine Rechnung ist (Mindestanforderungen) und was nicht. Nur Rechnungen, die die Formvoraussetzungen erfüllen, werden bezahlt. Bei den anderen erbittet man eine Korrektur der Angaben.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/

Beim Erstellen einer Rechnung gelten die gleichen Voraussetzungen. Es kann sein, dass Sie von der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer(in) befreit sind und müssen das auf der Rechnung kennzeichnen. Bei Bauleistungen gibt es weitere ergänzende Angaben, die stimmen müssen.

Machen Sie eine Tabelle (gerne in einer Tabellenkalkulation) und tragen Sie die Kontobewegungen ein. Vermeiden Sie Barzahlungen. So vergessen Sie keine Barbelege. In die Tabelle kommt das Datum, der Betrag (mit und ohne Mehrwertsteuer), und der Beleg (Nummer oder Inhalt). Sobald Sie mehr als 20 Belege pro Monat haben, macht es Sinn sich zu überlegen, ob man eine Buchhaltungssoftware nutzt. Da gibt es ganz pfiffige Dienste, wie fastbill, denen Sie alles per PDF schicken und das System (einmal angelernt) bucht automatisch und erfasst auch Zahlungen, die Sie noch freigeben müssen.

Soweit die formellen Vorgaben.

Die Aufgabe des Finanz- und Rechnungswesens ist auch Grundlagen für die Kalkulation zu liefern und vor allem für die Nachkalkulation. Das ist aber ein eigenes Feld und sollte einmal fachlich beraten werden, bevor Sie systematisch etwas falsch machen. Leider machen auch Dienstleistung manchmal was systematisch falsch und Sie als Unternehmer(in) haften dann für die Fehler, da auch der Steuerberater nur ein Erfüllungsgehilfe ist, also die Fehler im Namen des Unternehmers macht. Dann schuldet der Steuerberater Ihnen Geld, aber Sie gehen ins Gefängnis. (Ich überzeichne hier zur Verdeutlichung.)

Wissen hilft. Man muss nicht alles selbst machen, aber man sollte erkennen, wenn ein anderer etwas falsch macht.

 

Gutes Gelingen beim Unternehmensstart.

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