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Nachehelicher Unterhalt wird wie beim Trennungsunterhalt auf den Einkünften der Ehegatten berechnet. Jedoch wird von den Ehegatten vermehrt verlangt, sich selbst um ihren Lebensunterhalt zu kümmern. Es gibt nach der Scheidung Unterhalt nur noch aus besonderen Gründen und nicht mehr unbedingt ohne Befristung.
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