Antworten:
Es muss sofort ab der Trennung Unterhalt gezahlt werden.
Wenn das Einkommen des anderen Partners (auch nach Abzug etwaiger Unterhaltszahlungen für Kinder) unter dem eigenen liegt auf jeden Fall.
Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann zum Beispiel vom Anderen verlangt werden, mehr arbeiten zu gehen, um dadurch das eigene Einkommen zu erhöhen und nicht mehr auf Unterhalt angewiesen zu sein.
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