Wann muss ich nach einer Scheidung Ehegattenunterhalt bezahlen?

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Antwort von Beatrix Ruetten .
Rechtsanwältin Hamburg

Grundsätzlich ist nach einer Scheidung Unterhalt zu zahlen, solange der Berechtigte seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Gründe hierzu können folgende sein:

  • Krankheit
  • Erwerbslosigkeit
  • Ausbildung
  • Alter
  • Betreuung gemeinsamer Kinder.

Sollte der andere Ehegatte selbst vollschichtig erwerbstätig sein, ist in den meisten Fällen kein Unterhalt zu zahlen.

Ist der Ehegatte jedoch während der Ehe für eine lange Zeit z. B. zum Zwecke der Kindesbetreuung aus der Berufstätigkeit ausgeschieden, ist davon auszugehen, dass er einen sogenannten ehebedingten Nachteil erlitten hat und heute auch in Vollzeit weniger verdient als er verdienen würde, hätte er die gesamte Zeit über gearbeitet (Karriereknick).

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