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Der Selbstbehalt wird in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt und beträgt aktuell gegenüber minderjährigen Kindern und Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen 1.080,00 €, bei Nichterwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen 880,00 €. Gegenüber volljährigen Kindern beträgt er aktuell 1.300,00 €, gegenüber Ehegatten in der Regel 1.200,00 € bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen und 1.100,00 € bei Nichterwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Der Selbstbehalt wird in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt und liegt gegenüber minderjährigen Kindern seit dem 1.1.2015 bei 1.080 Euro.
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