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Der Kindesunterhalt ist grundsätzlich für den gesamten Lebensbedarf des Kindes gedacht, also Essen, Wohnen, Kleidung, Urlaub, Kultur, Geschenke etc. Es gibt jedoch besondere Kosten, sogenannter Mehr- und Sonderbedarf, der über den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle hinaus gezahlt werden muss z.B. für monatliche Kosten der KiTa, Kosten für Sport- oder Musikunterricht oder einmalige Kosten für Klassenfahrten. Die über die Tabelle hinausgehenden Beträge sind grundsätzlich von beiden Eltern quotal nach deren Einkünfte zu tragen.
Verdient z.B. der Kindesvater 2.500 Euro bereinigt netto und die Kindesmutter 1.250 Euro, so trägt der Vater 2/3 der Kosten und die Mutter 1/3.
Der Kindesunterhalt soll den laufenden notwendigen Lebensunterhalt des Kindes decken, also vor allem Kosten für Wohnung, Ernährung, Kleidung, aber auch Schulbedarf und Spielsachen. In der Regel sind mit der monatlichen Zahlung auch Kosten für Schulfahrten o.ä. abgedeckt.
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