Wer kommt bei Arbeitslosigkeit für den Kindesunterhalt auf?

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Rechtsanwältin Hamburg

Grundsätzlich haben die Kindeseltern den Unterhalt zu tragen.

Bei Arbeitslosigkeit kann z.B. Unterhaltsvorschuss beantragt werden bei der Unterhaltsvorschusskasse. Diese leistet maximal 6 Jahre lang und maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Der Unterhaltsanspruch geht dann auf die Unterhaltsvorschusskasse über. Wird kein Unterhaltsvorschuss mehr geleistet, kann der betreuende Elternteil ggf. Sozialhilfeleistungen beantragen, wenn er selbst leistungsberechtigt ist. Ansonsten muss er den fehlenden Unterhaltsbetrag selbst ausgleichen. Der arbeitslose Unterhaltspflichtige ist unterhaltsrechtlich gehalten, sich intensiv um eine neue Beschäftigung zu kümmern. Die Rechtsprechung sieht hier bis zum 30 Bewerbungen pro Monat ortsfremd und fachfremd vor. Zur Not muss z.B. auch eine Arbeit, die nicht der Ausbildung entspricht, angenommen werden.

Hat ein Unterhaltspflichtiger eine Erwerbstätigkeit, kann jedoch trotzdem nicht den Mindestunterhalt nach der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle leisten, ist er sogar verpflichtet, einen Nebenjob anzunehmen. Hier geht man von einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden aus.

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Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst

Auch während einer Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners bleibt dieser grundsätzlich jedenfalls in Höhe des Mindestunterhaltes gegenüber seinen Kindern unterhaltspflichtig, muss also weiter zahlen. Es muss aber umgehend eine Abänderung der Unterhaltshöhe geltend gemacht werden. Nur wenn das Arbeitslosengeld so gering ist, dass der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt (derzeit (2015): 880 €) unterschritten wird, kann eine Unterhaltspflicht gegebenenfalls entfallen. 


Ist das Kind noch unter 12 Jahre alt, kann es in diesem Fall beim Jugendamt Unterhaltsvorschusszahlungen beantragen.

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