Antworten:
Das möchte ich doch ergänzen und korrigieren:
Die Betriebshaftpflicht ist nicht per Gesetz zwingend, sondern meistens so existenzbedrohend bei Haftungsansprüchen von Geschädigten, dass sie nicht fehlen DARF. Das gilt übrigens m.E. für Privat- wie Betriebshaftpflicht. Wir sind halt nie davor geschützt, mal jemanden einen Schaden zuzufügen.
Die Berufsgenossenschaft ist nur für die Angestellten des Unternehmers zwingend, nicht für ihn selber. Er kann seine Unfallrisiken (auch die aus Berufsunfall) anders absichern. Eventuell kann er auch bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft nach einer Versicherung als Unternehmer fragen und sich ein Angebot für die Berufsunfallversicherung machen lassen.
Was wir als Hausratversicherung kennen, heißt bei Unternehmen "Geschäftsinhaltsversicherung". Hier sind die Risiken Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus versichert. Wer mit Warenvorräten umgeht, sollte diese entsprechend versichern. Wer mit viel EDV umgeht, sollte auch über den Einschluss der Elektronikversicherung nachdenken.
3 passende Publikationen von Karl H. Jaquemot



Je nach dem, in welcher Branche bzw. was genau sie gründen empfehlen sich:
- Betriebshaftpflicht
- Rechtsschutz
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rentenversicherung
- Vermögenshaftpflicht
- u.U. andere
1 passende Publikation von Dr. Sabine Hahn

- Zwingend ist die Betriebshaftpflicht.
- Krankenversicherung des Betriebsinhabers ist obligatorisch.
- Berufsgenossenschaft ist Pflicht.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist sehr zu empfehlen.
- Altersversorgung ist zum Teil auch Pflicht bei Handwerkskammer, oder anderen Berufskammern.
- Rechtsschutz- und Betriebsunterbrechungsversicherung sollte geprüft werden.
- Eventuell Elektronikversicherung, oder andere Spezialversicherungen.
Aus Kostengründen sehr genau prüfen, was wirklich nötig ist.
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