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Im wesentlichen zielt diese Frage wohl darauf ab, welche Art der Befristung gewählt wird. Zu unterscheiden ist hier zwischen der sachgrundlosen Befristung, die aktuell noch bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren möglich ist. Daneben gibt es die Möglichkeit mit Sachgrund zu befristen. Insgesamt beabsichtigt die Bundesregierung die Befristung vollständig abzuändern. Da die Befristung eine relativ heikle Materie ist und die entsprechenden Verträge hohe formale Anforderungen haben sollte hier im Zweifel der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gesucht werden
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Zu allererst sollte auf eine entsprechende Qualifikation, bzw. Erfahrung Wert gelegt werden. Formal gilt es beim Einsatz selbst eine klare Trennung zwischen eigenen Mitarbeitern und dem Externen einzuhalten, damit am Ende kein Einstellungsanspruch entsteht.
Aufgrund der Komplexität des Themas empfehle ich eine direkte Kontaktaufnahme zu einem kompetenten Berater / Interim-Manager.
Der Interim Manager muss Erfahrung im gewünschten Bereich mitbringen, am besten eine Referenz anfragen. Ausserdem muss er Führungserfahrung (Linie oder Projekt) mitbringen, denn bei vielen Einsätzen kommen kritische Phasen auf den Interim Manager zu, die er meistern muss.
Viele Firmen schauen nur auf den Tagessatz und werden dabei böse überrascht, denn Qualität kostet halt - auch bei Interim Managern.
- Einen eindeutigen Vertrag / eine eindeutige Vereinbarung
- eine klare Aufgabendefinition, keine Beschreibung was im Detail zu erledigen ist
- klarer Berichtsweg, wem habe ich zu berichten, in welcher Form
- voraussichtliche Dauer des Mandates und die Kündigungskonditionen
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