Unternehmen gründen zum Nebenerwerb - was ist der erste Schritt?

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AktivCoach und Strategie-Experte AktivCoach und Strategie-Experte Schleiden, Eifel

Der erste Schritt auch beim Nebenerwerb ist die Bestimmung des Geschäftsfeldes. Dies sollte ein Lösungsangebot für ein eng umrissenes Kundensegment sein und es sollte, gemäß den Stärken, die Einzigartigkeit ausdrücken. Denn das, was man gut kann, macht Spaß und das, was Spaß macht, ist auch erfolgreich.

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Geschäftsführer Dr. Sabine Hahn I Agile Coach Köln

In Abhängigkeit von der Branche bzw. der Dienstleistung sollte auf jeden Fall ein Business Plan erarbeitet werden, wenn möglich mit externer Unterstützung. Diese lenkt durch den Prozess und klärt in diesem alle notwendigen Fragen rund um Rechtsform, Positionierung, Vertrieb, Marketing, Personal, Kosten / Bilanzen usw.

Sollten sie keinen externen Berater in Anspruch nehmen können oder wollen, rate ich dennoch dringend zum Erarbeiten eines Business Plans, um all diese Aspekte durchzudenken. Abgesehen von der formalen Anmeldung eines Unternehmens ist m.E. viel wichtiger das Produkt bzw. die Dienstleistung sowie den Kundennutzen klar definiert zu haben. Leider wird dies aber oft unterschätzt.

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Inhaber Betriebsberatung Jaquemot Aachen

Ergänzend dazu Folgendes: Auch im Nebenerwerb ist ein klarer Businessplan (einige Inhalte hat der Vorredner schon dargestellt) notwendig. Daher sollte bei verschiedenen Businessplanwettbewerben (z.B. ACquadrat in Aachen, NUK-Wettbewerberb in Köln, start2grow in Dortmund u.v.a. mehr in Deutschland) nach Handbüchern für einen Businessplan gesucht werden. Damit ist eine gezielte Vorbereitung umfassend möglich. Zudem gibt es bei diesen Wettbewerben Coaches (in NRW z.B. mich), die den potenziellen Gründern zahlreiche Tips und Anleitung geben.

Wenn die Frage eher formal gemeint war: Formal ist der erste Schritt die Klärung: Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender? Wenn Freiberufler: Mitteilung ans Finanzamt, ab welchem Zeitpunkt mit der Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit begonnen wird. Wenn Gewerbetreibender: Anmeldung beim Gewerbeamt. Daraufhin sendet das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Die wollen wissen, wie viel Umsatz und wie viel Gewinn (auch im Nebengewerbe) entsteht, um eine entsprechende Veranlagung zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer schon einzustielen. Schon für die Beantwortung dieser zwei Fragen sind wir wieder beim Thema Businessplan. Vorbereitung ist alles, egal ob Neben- oder Haupterwerb.

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