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Ja, auch volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch bis zum Ende ihrer Ausbildung.
Bei volljährigen Kindern leisten beide Elternteile Barunterhalt und zwar entsprechend der Quote ihrer Einkünfte zueinander.
Soweit das Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung hat und eine solche durchführt ja.
Unterbricht das bereits volljährige Kind seine Ausbildung allerdings für längere Zeit, muss während dieser Zeit kein Unterhalt gezahlt werden. Bei Wiederaufnahme der Ausbildung lebt der Unterhaltsanspruch dann aber grundsätzlich wieder auf.
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