Bin ich für mein 18-jähriges Kind noch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet?

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Antwort von Beatrix Ruetten .
Rechtsanwältin Hamburg
Ja, auch volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch bis zum Ende ihrer Ausbildung. Bei volljährigen Kindern leisten beide Elternteile Barunterhalt und zwar entsprechend der Quote ihrer Einkünfte zueinander.

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Antwort von Miriam Möller .
Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst

Soweit das Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung hat und eine solche durchführt ja. 


Unterbricht das bereits volljährige Kind seine Ausbildung allerdings für längere Zeit, muss während dieser Zeit kein Unterhalt gezahlt werden. Bei Wiederaufnahme der Ausbildung lebt der Unterhaltsanspruch dann aber grundsätzlich wieder auf.

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