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Burnout ist ein depressives Syndrom und bei dessen Feststellung besteht auch ein Leistungsfall, somit eine Behandlungsbedürftigkeit. Die Grundsatzfrage liegt in der Belegbarkeit des Krankheitsbildes.
3 passende Publikationen von Frank Dietrich
Ja, logisch bezahlen die Kassen das. Und leider ist das ein starker Grund für viele, nicht rechtzeitig ihr großes Unlustgefühl wahrzunehmen, sondern immer weiterzumachen - bis zur Kur.
Und dann wieder weiterzumachen. bis zur nächsten Kur.
Jaja, Wahrheiten sind häufig hart.
1 passende Publikation von Dr. Fiona Waltraud Berle
Ärztin, Lehrbeauftragte der TU München Erfolgreich ohne auszubrennen München
Burnout ist nach der internationalen Klassifikation der Krankheiten keine Diagnose, sondern nur aufgeführt als "Grund, das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen". Die Behandlung wird aber trotzdem von der Krankenversicherung übernommen, es wird lediglich eine andere Hauptdiagnose gestellt.
3 passende Publikationen von Dr. Dagmar Ruhwandl
Nein. Burnout ist keine geeignete Diagnose. Krankenkasse bezahlt aber im Rahmen einer Psychotherapie andere Diagnosen, die mit Burnout vergesellschaftet sind. z.B. Depression, Anpassungsstörung, Angst etc.
Seit April 2017 werden im Rahmen der Reform der Psychotherapierichtlinien auch sog. Sprechstunden und Akutbehandlungen möglich, die unspezifische Hilfestellung geben.
Wichtig: Burnout ist keine Störung für in der Arbeitswelt unerfahrene Psychotherapeuten.
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