Wie läuft eine außergerichtliche Einigung ab?

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Antwort von Miriam Möller .
Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst

Hierfür gibt es verschiedene Varianten.

Wenn die Eheleute sich miteinander grundsätzlich darüber verständigt haben oder darüber verständigen sollen, wie die anstehenden Fragen und Probleme geregelt werden sollen, reicht es aus, dass beide zusammen einen Notar aufsuchen und diesem ihr Lösungskonzept erläutern. Dieser wird daraus dann eine juristisch fundierte umfangreiche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen. Gegebenenfalls kann jeder Ehegatte mit diesem Entwurf dann auch noch seinen jeweils eigenen Rechtsanwalt aufsuchen, um den Vertrag allein unter der eigenen persönlichen Zielrichtung prüfen zu lassen, bevor es dann tatsächlich zur Beurkundung kommt.

Eheleute, die zwar grundsätzlich noch an einer friedlichen Lösung gemeinsam arbeiten möchten, sich aber - z. B. aufgrund der damit verbundenen emotionalen Probleme oder einer Ungleichheit der rhetorischen Mittel - nicht dazu in der Lage sehen, selbst eine Lösung zu erarbeiten, können gemeinsam einen Mediator aufsuchen. Dieser wird dann die Gespräche zwischen den Eheleuten professionell, sachlich und zielgerichtet moderieren, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Die so erarbeitete Lösung kann dann wieder durch einen Notar in eine juristisch fundierte Version gebracht werden. Soweit als Mediator ein Rechtsanwalt ausgewählt wird, kann auch dieser unmittelbar die Vereinbarung erstellen.

Selbst wenn diese Möglichkeit für die Eheleute - z.B. aufgrund bereits erheblicher bestehender Streitpunkte - nicht mehr besteht, ist es immer noch möglich mit der Hilfe von erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht auf beiden Seiten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Verhandlungen führen dann die Anwälte auf rein sachlicher Ebene miteinander und können so zu einer Lösung für die Eheleute gelangen.

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Rechtsanwältin Hamburg

Regelmäßig lassen sich die Eheleute entweder bei verschiedenen Rechtsanwälten beraten und man klärt in einem sogenannten 'Vierer-Gespräch' mit beiden Partner und beiden Anwälten die jeweiligen Punkte oder beide Partner kommen zu einem Rechtsanwalt (wobei geklärt werden muss, welchen der Eheleute dieser vertritt, denn ein Rechtsanwalt ist Parteivertreter von nur einem Ehegatten). Die dort entwickelte Lösung kann der nicht vertretene Ehegatte dann von einem von ihm gewählten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Die schlussendlich gefundene Einigung muss notariell beurkundet werden oder im Termin zur Scheidung bei Gericht protokolliert.

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Antwort von Heike Teller .
Schalksmühle

Eine außergerichtliche Einigung setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Diese sollten schriftlich und unterschrieben sein, ggf. als Anwaltsvergleich. Außerdem ist z.B. beim Hausverkauf eine notarielle Beurkundung erforderlich. Gleiches gilt z.B. bei einem (Teil-)Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs.

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