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Viele Entscheidungen, die aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts getroffen werden müssen, wie beispielsweise die Schulauswahl oder die Teilnahme am Religionsunterricht, können auch "aus der Ferne" getroffen werden.
Ist dies nicht möglich, muss sich der nicht vor Ort wohnende Elternteil die Mühe machen, an den Wohnort des Kindes zu fahren und sich zu informieren.
Natürlich kann das gemeinsame Sorgerecht auch bei einem Umzug in weiter entfernte Umgebung oder sogar ins Ausland aufrecht erhalten bleiben.
Beim Sorgerecht geht es insoweit „nur“ darum, dass die Entscheidungsbefugnis für wesentliche Belange des Kindes nach wie vor bei beiden Elternteilen liegt. Die Entscheidungen des täglichen Lebens trifft ohnehin jeweils der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Ein Umzug an einen anderern Wohnort steht der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht grudsätzlich entgegen. Es muss für diesen Fall zunächst lediglich der Aufenthalt des Kindes geklärt werden.
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