Antworten:
Mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss suchen sie Ihre Gemeinde auf und beantragen dort die Namensänderung. Die Gemeinde wird dann vermerken, dass sie nicht mehr den Ehenamen, sondern Ihren Geburtsnamen tragen.
Mit dem rechtskräftigen Beschluss kann beim Standesamt die Namensänderung erwirkt werden. Eine Zustimmung des anderen Ehegatten benötigt man nicht.
Am besten gehen Sie mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss zu dem für Sie zuständigen Standesamt. Dort können Sie die Namensänderung beantragen.Weitere Informationen, auch über die Kosten, erhalten Sie dort.
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