Was tun, wenn mir das Umgangsrecht verweigert wird?

3 Expertenantworten: Foto von Beatrix Ruetten Foto von Miriam Möller
...

Antworten:

Foto von Beatrix Ruetten
Antwort von Beatrix Ruetten .
Rechtsanwältin Hamburg

Erste Anlaufstelle ist das Jugendamt bzw. eine Erziehungsberatungsstelle, wie beispielsweise die Caritas. Hier werden die Eltern unterstützt, eine Einigung über den Umgang zu erzielen. Gegenüber ihren Kindern sollten die Eltern möglichst als Einheit auftreten und diese nicht auch in den Streit mit hineinziehen. Eine weitere Option wäre es, die Hilfe eines Mediators in Anspruch zu nehmen.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Miriam Möller
Antwort von Miriam Möller .
Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst

Zunächst sollte die kostenfreie Vermittlungsmöglichkeit des Jugendamtes in Anspruch genommen werden. Dies ist schon deshalb sinnvoll, weil das Jugendamt ohnehin an einem möglichen gerichtlichen Verfahren beteiligt werden wird. 

 

Sollte auch dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kann die Regelung des Umgangsrechtes durch einen Antrag an das Familiengericht von diesem geregelt werden. Eine solche Antragstellung kann auch bei Gericht selbst ohne Rechtsanwalt erfolgen. 

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von
Antwort von .

Als erstes suchen Sie am besten das Jugendamt auf; lässt sich mit Hilfe des Jugendamtes keine Regelung finden suchen Sie sich am besten ein/en Fachanwält/in für Familienrecht und stellen einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.



Weitere Fragen zum Thema Ehescheidung