Ist ein freiwilliger Verzicht auf Versorgungsausgleich möglich?

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Antworten:

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Antwort von Ana-T. Bitter .
Kanzleileitung Bitter Hildesheim

Grundsätzlich ist dies möglich und entweder

- in der Scheidungsverhandlung bei beidseitiger anwaltlicher Vertretung als Einigung zu Protokoll zu geben

oder

- notariell zu beurkunden.

Eine solche Regelung kann vom Gericht einer Inhalts- und Ausübungskontrolle unterzogen werden und damit auf Angemessenheit und Sittenwidrigkeit geprüft werden.

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Antwort von Miriam Möller .
Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst

Ja, aber wegen der oft nicht wirklich zu überblickenden Tragweite dieser Entscheidung nur durch entweder notariell beurkundete Vereinbarung oder eine im Scheidungsverfahren unter Beteiligung von je einem Rechtsanwalt pro Partei zu treffenden Vereinbarung. 

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Antwort von Beatrix Ruetten .
Rechtsanwältin Hamburg

Ein freiwilliger Verzicht ist möglich. Er kann von dem Gericht, das die Scheidung ausspricht, auf Angemessenheit überprüft werden.

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