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Die Kosten trägt derjenige, der die Klage verliert.
1 passende Publikation von Norbert Schönleber

In der Regel der Schuldner, aber Vorsicht bei einer Kreditunwürdigkeit.
Evtl. vor der Klage eine Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse einholen.
Vielleicht können Sie auch Ihr gesetztliches Vermieterpfandrecht nutzen.
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