Ist eine Mietminderung wegen eines Wasserschadens rechtens?

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Antworten:

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Antwort von Norbert Schönleber .
Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Norbert Schönleber Köln

Ja. Der Mietgebrauch ist beeinträchtigt. Der Grad der Minderung richtet sich nach dem Umfang des Wasserschadens.

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Antwort von Thorsten Hausmann .
Geschäftsführer, Gesellschafter, Inhaber Hausmann Immobilien Beratung Norderstedt

In jedem Fall, denn es mindert den Wohnwert einer gemieteten Immobilie und beeinträchtigt die Wohnqualität.

Vermieter und/oder Verwalter sind angehalten im Falle eines Wasserschadens unverzüglich den Schaden zu beheben und Folgeschäden zu vermeiden.

 

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