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Ja. Der Mietgebrauch ist beeinträchtigt. Der Grad der Minderung richtet sich nach dem Umfang des Wasserschadens.
1 passende Publikation von Norbert Schönleber
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Antwort von Thorsten Hausmann .
Geschäftsführer, Gesellschafter, Inhaber Hausmann Immobilien Beratung Norderstedt
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In jedem Fall, denn es mindert den Wohnwert einer gemieteten Immobilie und beeinträchtigt die Wohnqualität.
Vermieter und/oder Verwalter sind angehalten im Falle eines Wasserschadens unverzüglich den Schaden zu beheben und Folgeschäden zu vermeiden.
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