Kann ich wegen Schimmel eine Mietminderung anbringen?

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Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Norbert Schönleber Köln

Ja. Der Mietgebrauch ist beeinträchtigt. Der Umfang der Minderung richtet sich nach Art und Ausmaß des Schimmels. Eine Minderung ist aber ausgeschlossen, wenn der Mieter die Schimmelbildung durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten verursacht hat.

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Geschäftsführer, Gesellschafter, Inhaber Hausmann Immobilien Beratung Norderstedt

Schimmel in einer Wohnung ist gesundheitsschädlich und der Mieter hat Anspruch auf die fachgerechte Beseitigung durch den Vermieter und/oder Verwalter.

Sehr oft ist die Ursache für eine Schimmelbildung ein falsches Wohn- und Lüftungsverhalten seitens der Mieter. In einem solchen Fall entfällt der Anspruch auf Mietminderung seitens des Mieters.

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