Was sind Kriterien für eine einvernehmliche Scheidung?

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Antwort von Miriam Möller .
Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst
Beide Eheleute müssen geschieden werden wollen. Außerdem darf keiner von beiden noch eine Entscheidung des Gerichts zu Fragen in Zusammenhang mit der Trennung bzw. Scheidung - sogenannte Folgesachen - haben wollen. Es ist nicht zwingend nötig, dass zu allen Punkten bereits eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Es reicht aus, wenn einfach kein Regelungsbedürfnis besteht und kein Antrag bei Gericht gestellt wird.

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Antwort von Beatrix Ruetten .
Rechtsanwältin Hamburg

Eine einvernehmliche Scheidung ist der Hauptfall der Scheidungen, die wir in unserer Kanzlei bearbeiten, da die Eheleute bzw. Lebenspartner sich vorab über alle maßgeblichen Punkte der Scheidung geeinigt haben.

Dazu zählen:

  • die Nutzung und das Eigentum an der Ehewohnung,
  • die Aufteilung des Hausrates,
  • die Ausübung des Sorgerechts bezüglich gemeinsamer Kinder,
  • die konkrete Durchführung des Umgangs des ausgezogenen Elternteils mit den Kindern,
  • die Regelung der Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder und evtl. auch für den Ex-Partner.

Dies sind die gesetzlich vorgeschriebenen Punkte, die bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden sollen, wir raten jedoch dringend an, auch die Frage der weiteren Vermögensauseinandersetzung wie z.B. des Zugewinnausgleichs sowie den Versorgungsausgleich zwischen den Partnern anzusprechen und zu klären.

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Antwort von Heike Teller .
Schalksmühle

Eine einvernehmliche Scheidung zeichnet sich dadurch aus, dass es um die „reine“ Ehescheidung geht, also zwischen den Eheleuten kein Streit über andere Punkte wie z.B. Sorge-, Umgangsrecht, Zugewinn, Unterhalt etc. besteht. Es läge aber auch dann eine einvernehmliche Scheidung vor, wenn die Eheleute die offenen Punkte vorab in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt hätten oder in einem Anwaltsvergleich, soweit die zu regelnden Fragen nicht formpflichtig sind.

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