Antworten:
Eine einvernehmliche Scheidung ist der Hauptfall der Scheidungen, die wir in unserer Kanzlei bearbeiten, da die Eheleute bzw. Lebenspartner sich vorab über alle maßgeblichen Punkte der Scheidung geeinigt haben.
Dazu zählen:
- die Nutzung und das Eigentum an der Ehewohnung,
- die Aufteilung des Hausrates,
- die Ausübung des Sorgerechts bezüglich gemeinsamer Kinder,
- die konkrete Durchführung des Umgangs des ausgezogenen Elternteils mit den Kindern,
- die Regelung der Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder und evtl. auch für den Ex-Partner.
Dies sind die gesetzlich vorgeschriebenen Punkte, die bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden sollen, wir raten jedoch dringend an, auch die Frage der weiteren Vermögensauseinandersetzung wie z.B. des Zugewinnausgleichs sowie den Versorgungsausgleich zwischen den Partnern anzusprechen und zu klären.
Eine einvernehmliche Scheidung zeichnet sich dadurch aus, dass es um die „reine“ Ehescheidung geht, also zwischen den Eheleuten kein Streit über andere Punkte wie z.B. Sorge-, Umgangsrecht, Zugewinn, Unterhalt etc. besteht. Es läge aber auch dann eine einvernehmliche Scheidung vor, wenn die Eheleute die offenen Punkte vorab in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt hätten oder in einem Anwaltsvergleich, soweit die zu regelnden Fragen nicht formpflichtig sind.
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