Darf ein Bewerber Fragen im Bewerbungsgepräch falsch beantworten?

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Antworten:

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Antwort von Doris Deichselberger .
Geschäftsführer DEICHSELBERGER Consulting Stuttgart

Ich empfehle Ihnen, die Fragen im Vorstellungsgespräch ehrlich zu beantworten.

Im individuellen Beratungsgespräch bereite ich Kunden auf ihre Vorstellungsgespräche vor. Dabei erarbeite ich mit dem Klienten Antworten, die authentisch und stimmig sind. Erfahrungsgemäß kommen diese im Bewerbungsgespräch gut an.

 

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Antwort von Dr. Fiona Waltraud Berle .
Life-Coach, Owner Grünwald, Kreis München

Ist die Frage moralisch oder juristisch gemeint? Moralisch betrachtet meine ich: wir sollten doch einfach zu dem Leben und der Persönlichkeit stehen, das wir haben und wer wir sind. Ein Bewerbungsgespräch ist dafür da zu klären, ob es für beide Seiten passt. Das ist genauso wie beim Erstgespräch zwischen Klienten und mir. Wenn es nicht passt, kann man nicht zusammenarbeiten. Das herausfinden tut man durch Ehrlichkeit. Ehrlichkeit ist eine Tugend der Starken. Wenig Selbstsichere meinen, sie müssten lügen. Und Lügen machen unsicher sowie haben bekanntlich kurze Beine.

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Antwort von Hans-Georg Willmann .
Geschäftsführer Freiburg im Breisgau

Ja. Auf unzulässige Fragen seitens des Arbeitgebers darf ein Bewerber eine falsche Antwort geben - ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das klassische Beispiel hier:

"Sind Sie schwanger?"

Selbst wenn eine Bewerberin weiß, dass sie aktuell schwanger ist, darf sie hierauf antworten: "Nein".

(§ Es sei denn, es handelt sich um einen Arbeitsplatz, bei dem das Risiko der gesundheitlichen Schädigung ungeborenen Lebens besteht. Dann ist die Schwangerschaft arbeitsrelevant und dann müsste die Bewerberin ehrlich mit "Ja" antworten. Wobei sich wohl eine werdende Mutter auf einen Job in einem Gefahrenbereich bewerben wird und damit ihr ungeborenes Leben selbst gefährden würde.)

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Geschäftsführer Dr. Sabine Hahn I Agile Coach Köln

Generelle nein, wobei es Fragen gibt, die sie als Bewerber nicht beantworten müssen bzw. die unzulässig sind, zu stellen.

Die Frage ist, was ist der Hintergrund bzw. die Motivation.

Zudem ist es bei eingen Aspekten bzw. Fragen schwierig zu differenzieren, was "falsch beantworten" ist und was "nur" übertreiben.

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Jaein, das darf er tun bei Fragen, die die Grenze des Bewebungsgespräches überschreiten. Ansonsten empfehle ich, sich an die Wahrheit zu halten.

Bei der Vorbereitung meiner Klienten auf Bewebungsgespräche, suchen wir gemeinsam vermeintliche "einschränkende Glaubenssätze" oder "Brüche" im Lebenslauf heraus. Die Klienten finden dafür eine Formulierung und einen Wahrheitsaspekt, mit dem sie sich identifizieren können und den sie gut erzählen können.

Auch der Tipp st für sie hilfreich: ich muss nicht lügen, aber ich brauche nicht alles zu erzählen. 

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