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Am besten sofort! Wer digitale Medien nutzt, sollte sich -am besten durch Testament - absichern bzw. für den Fall der Fälle Vorsorge tragen, damit Angehörige Zugriff auf die einzelnen Accounts haben, um die Löschung vorzunehmen. Das LG Berlin hat gerade erst entschieden dass die Eltern keinen Anspruch auf Löschung eines Accounts(Facebook) haben, wenn nichts geregelt ist.
Wann?
Eigentlich sofort, da einem ja jeder Zeit etwas zustoßen kann.
Wie?
- Man kann in seinem Testament entsprechende Verfügungen treffen.
- Die Verfügungen müssen handschriftlich, eigenhändig unterschrieben oder von einem Notar beglaubigt sein.
- Es gibt Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, digitale Nachlässe zu verwalten.
- Auf Facebook z.B. kann man einen Nachlasskontakt bestimmen.
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