Kann ich auch Schulden erben?

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Antwort von Norbert Schönleber .
Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Norbert Schönleber Köln

Ja. Nach § 1923 BGB geht der gesamte Nachlass, also auch die Schulden, automatisch auf den Erben über.

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Antwort von Markus Kühn .
Anwaltskanzlei Kühn Grafing b. München

Nach dem Gesetz geht mit dem Tode einer Person deren gesamtes Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Zum Vermögen gehören sowohl das gesamte Aktivvermögen als auch die Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers.

Sind die Schulden höher als das Aktivvermögen, sollten Sie über eine Ausschlagung der Erbschaft nachdenken, denn sonst haften Sie als Erbe grundsätzlich auch mit Ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Erbschaft nicht mehr ausschlagen können, wenn Sie diese angenommen haben oder die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen abgelaufen ist. Eine andere Möglichkeit, für Schulden des Erblassers nicht mit dem eigenen Vermögen einstehen zu müssen, ist die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass. Da dies sehr kompliziert ist, ist eine rechtliche Beratung meist unverzichtbar.

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