Was muss ich beachten, um ein Testament richtig zu schreiben?

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Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Norbert Schönleber Köln

Es muss komplett handschriftlich geschrieben werden und erkennen lassen, dass es sich um ein Testament handelt. Außerdem muss es mit der vollständigen Unterschrift unterschrieben werden. (§ 2247 BGB)

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Antwort von Markus Kühn .
Anwaltskanzlei Kühn Grafing b. München

Es gibt grundsätzlich zwei Testamentsformen:

  • das eigenhändige Testament und
  • das notarielle Testament.

Das eigenhändige Testament können Sie selbst schreiben. Es ist nur dann wirksam, wenn Sie es selbst mit der eigenen Hand geschrieben und unterschrieben haben. Sie sollten auch Ort und Datum der Abfassung auf dem Testament angeben. Nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinsames Testament verfassen. Dabei reicht es aus, wenn nur einer der beiden das Testament handschriftlich verfasst und beide es unter Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Da man bei der Formulierung eines Testaments viele Fehler machen kann, empfiehlt es sich, sich von einem versierten Anwalt unterstützen zu lassen. Für ein notarielles Testament müssen Sie zu einem Notar gehen.

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Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst

Zunächst vor allem die Form: wenn das Testament nicht notariell beurkundet wird, muss es VOLLSTÄNDIG handschriftlich verfasst sein und die eigene Unterschrift tragen. Bei gemeinsamen Testamenten - die nur bei Ehegatten möglich sind - reicht die handschriftliche Verfassung des Textes durch einen Ehegatten, wenn das Testament dann von beiden unterschrieben wird. 

 

Im Übrigen sollte man sich zunächst selbst darüber inhaltlich im Klaren sein, was man genau letztlich erreichen möchte. Eine zumindest anwaltliche Beratung ist hier auf jeden Fall sinnvoll, um dann auch die richtigen Formulierungen für das Bezweckte zu wählen. 

 

Ein typisches Beispiel aus der Praxis für ein vermutlich falsch formuliertes Testament ist Folgendes: „Erbe wird mein Sohn. Meine Schwester erhält aus dem Erbe 10.000 €.“ Das Testament wurde verfasst als der Erblasser sich bester Gesundheit und ausreichenden Vermögen (über 100.000 €) erfreute. Sollte sein Vermögen jedoch zum Zeitpunkt seines Todes - z.B. aufgrund eingetretener Pflegebedürftigkeit - entsprechend auf unter 10.000 € geschrumpft sein, würde die Schwester letztlich alles erhalten und der Sohn gar nichts. Die gewählte Formulierung führt nämlich dazu, dass gegenüber der Schwester ein konkretes Vermächtnis (10,000 €) ausgesprochen wurde, welches vom Erben (dem Sohn) auf jeden Fall zu erfüllen ist. Ich glaube nicht, dass der Erblasser dies tatsächlich so beabsichtigt hatte. 

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