Was ist bei der Gestaltung eines Testamentes zu beachten?

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1. Handschriftliches Testament

- es muss handschriftlich erstellt werden

- es muss den Aussteller erkennen lassen (Name, Geburtsdatum, Anschrift angeben)

- Ort und Datum der Erstellung müssen angegeben werden

- es muss selbständig unterschrieben werden.

- Darüberhinaus müssen die Inhalte rechtlich klar formuliert werden, damit späterer Streit ausgeschlossen ist, so dass dringend eine rechtliche Beratung angeraten wird.

- es sollte an einem sicheren Ort verwardt werden, damit es im Todesfall auch gefunden wird (Tipp: beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen)

2. notarielles Testament

Alternativ kann ein Notar mit der Erstellung des Testaments beauftragt werden; dieser formuliert es; die Testierenden müssen nur unterschreiben.

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Antwort von Miriam Möller .
Rechtsanwaltskanzlei Möller Tönisvorst

Zunächst vor allem die Form: wenn das Testament nicht notariell beurkundet wird, muss es VOLLSTÄNDIG handschriftlich verfasst sein und die eigene Unterschrift tragen. Bei gemeinsamen Testamenten - die nur bei Ehegatten möglich sind - reicht die handschriftliche Verfassung des Textes durch einen Ehegatten, wenn das Testament dann von beiden unterschrieben wird. 

 

Im Übrigen sollte man sich zunächst selbst darüber inhaltlich im Klaren sein, was man genau letztlich erreichen möchte. Eine zumindest anwaltliche Beratung ist hier auf jeden Fall sinnvoll, um dann auch die richtigen Formulierungen für das Bezweckte zu wählen. 

 

Ein typisches Beispiel aus der Praxis für ein vermutlich falsch formuliertes Testament ist Folgendes: „Erbe wird mein Sohn. Meine Schwester erhält aus dem Erbe 10.000 €.“ Das Testament wurde verfasst als der Erblasser sich bester Gesundheit und ausreichenden Vermögen (über 100.000 €) erfreute. Sollte sein Vermögen jedoch zum Zeitpunkt seines Todes - z.B. aufgrund eingetretener Pflegebedürftigkeit - entsprechend auf unter 10.000 € geschrumpft sein, würde die Schwester letztlich alles erhalten und der Sohn gar nichts. Die gewählte Formulierung führt nämlich dazu, dass gegenüber der Schwester ein konkretes Vermächtnis (10,000 €) ausgesprochen wurde, welches vom Erben (dem Sohn) auf jeden Fall zu erfüllen ist. Ich glaube nicht, dass der Erblasser dies tatsächlich so beabsichtigt hatte. 

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