Antworten:
Da muss ich Herrn Binder korrigieren:
Nach dem Auslaufen von Gründercoaching ist die Förderung von der BAFA übernommen worden. Jungunternehmen in den ersten 2 Jahren der Selbständigkeit erhalten 50% Beratungszuschuss auf eine Beraterrechnung von maximal 4.000 €. Das ist im Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" zu finden.http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Aus diesem Programm erhalten ältere Bestandsunternehmen eine Förderung von 50% auf eine Beraterrechnung von maximal 3.000 €. Ein zweiter Antrag ist - zu einem inhaltlich anderen Thema - mit gleichen Konditionen noch einmal möglich.
3 passende Publikationen von Karl H. Jaquemot



Thomas Goeller von mir grüßen und fragen, der weiß alles darüber! Dazu hat er die Unternehmer-Akademie gegründet, die Du besuchen kannst. Bisher nur gutes feedback. Dazu neu "Das Unternehmer Buch", gerade erschienen mit Artikel von mir über die Dummheit!
3 passende Publikationen von Korai Peter Stemmann



Wie bereits erwähnt gibt es Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit. Dort wird über einen Vermittlungsgutschein ( AVGS, Bereich MAT) das Gründercoaching finanziert. Die RKW Förderung in Hessen und sowie Förderprogramme des BAFA.
Nach Wegfall der speziellen Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit nur noch 50 % von bis zu 6.000,- Euro in den alten Bundesländern und Berlin und 75 % von bis zu 6.000,- Euro in den neuen Bundesländern.
In manchen Bundesländern gibt es auch eine Förderung für ein Vorgründercoaching. z. B. in Thüringen bis zu 7.500,- Euro.
Weitere Fragen zum Thema Gründungsberatung
4 Antworten
7 Antworten
6 Antworten
2 Antworten