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Geschäftsführender Gesellschafter WOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH Aachen
Wer Belege ausgibt (Handel) oder Rechnungen schreibt sollte sich möglichst schnell um eine Anmeldung beim Finanzamt bemühen, damit dort zügig eine Steuernummer vergeben wird. Ohne Steuernummer oder USt-ID auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg ist der Abzug der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer durch Ihre Unternehmenskunden als Vorsteuer NICHT möglich. Dass führt nur zu Stress mit Ihren Kunden.
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Als Gewerbetreibender erfolgt mit der Anmedlung zugleich die Information des Finanzamtes. Das fordert dann in aller Regel neben Informationen zum Unternehmen Angaben zum Umsatz für die Umsatzsteuer, die dort zu entrichten ist sowie zum erwarteten Gewinn für die Einkommensteuer, die quartalsweise zu zahlen ist.
Die Freiberufler müssen dem Finanzamt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung aktiv schriftlich mitteilen. Ab da läuft das dann wie bei den Gewerbetreibenden, s.o..
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