Antworten:
Ja, aber nur dann, wenn die Führungsebene hier Ihre Verantwortung im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung auch wahrnimmt. Das heißt, die Vorgesetztenebene muss Kenntnis von der Mobbingsituation haben, z.B. über den Beschwerdeweg des Betroffenen an die Führungsebene. Jedoch ist der/die Betroffene immer in der Beweispflicht - also unbedingt Handlungen dokumentieren! Der Beschwerde muss nachgegangen werden. Hilfreich ist hier, wenn man gute Interessenvertretungen in der Unterstützung hat und mit einbeziehen kann!
Häufig spielen aber viele Faktoren im Hintergrund eine Rolle, die die Entscheidungen von Führungskräften mitbestimmen, ob sie wegen Mobbing kündigen oder nicht. Zudem verstehen es Mobbingakteure durchaus, Ihre *Unschuld* wirksam zu präsentieren. Es ist also nicht so einfach. Hier braucht es durchaus den Aufbau einer professionellen Gegenwehr mit ggf. interner und externer (z.B. die Mobbingberatungstelle und der Jurist) Unterstützung.
2 passende Publikationen von Monika Hirsch-Sprätz


Ja - wenn der Arbeitgeber selbst sie mobbt.
Ja - wenn Vorgesetzte Sie mobben und der Arbeitgeber hiervon Kenntnis hat.
Ja - wenn Kollegen Sie mobben, der Arbeitgeber hiervon Kenntnis hat und trotzt Möglichkeiten hierzu nichts unternimmt, um das Mobbing zu beenden.
Kurzum:
Ja, wenn das Mobbing einen Verstoß des Arbetsgebers gegen seine vertraglichen (Neben-)Pflichten darstellt. Grundsätzlich muss aber vor einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung abgemahnt werden!
Im Zweifel (wenn über die Wirksamkeit der Kündigung gestritten wird / wenn Sie gegenüber der Agentur für Arbeit zur Vermeidung einer Sperrfrist einen Grund für für Eigenkündigung darlegen / wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend machen wollen) müssen Sie aber das Mobbing und ggf. die Abmahnung beweisen! Das ist in der Praxis oft nicht möglich.
1 passende Publikation von Mathias Wenzler

Hallo,
ein paar Worte würden mir helfen. Die Frage ist zu allgemein. Bitte verwenden Sie das Wort "Mobbing" nicht. Sprechen Sie von "Konflikten am Arbeitsplatz".
Ich brauche noch die Information wer wem kündigen will oder hat.
Beste Grüße
Silka Strauss
Mobbing kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Dabei gehe ich davon aus, dass gemeint ist, ob eine außerordentliche Eigenkündigung möglich ist. Dabei muss es sich auch tatsächlich um Mobbing handeln. Der Begriff wird sehr großzügig benutzt. Vereinfacht gesagt ist nicht jede, auch härtere Auseinandersetzung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, Mobbing. Eine wirkliche Definition ist nicht existent. Letztendlich handelt es sich um länger dauernde Ziel gerichtete Übergriffe durch Mitarbeiter, welche der Arbeitgeber kennt und duldet. In der prozessualen Situation nur sehr schwierig zu handeln.
Bevor der Weg der außerordentlichen Kündigung gegangen wird, kann ich nur empfehlen eine Rechtsberatung aufzusuchen, um auszuschließen, dass der Arbeitgeber möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend macht. Darüber hinaus sollte auch geklärt werden ob tatsächlich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.Insgesamt ist es auch zu klären, ob Risiken im Blick auf eine Sperrzeit oder Ähnliches bestehen.
3 passende Publikationen von Robert C. Mudter



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