Kann ich gekündigt werden, wenn ich wegen Mobbing krank gemeldet bin?

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Antwort von Dr. Laurenz Andrzejewski .
Berater, Gründer und Leiter management1x1 - Management- & Karriereberatung Braunschweig

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die juristischen Aspekte der Frage konsultieren Sie bitte eine Fachanwalt für Arbeitsrecht.Kündigungen während Krankmeldung sind ein spezielles Feld der Juristerei.

 Ich gebe Ihnen Gedanken zu den menschlich-ethischen Aspekten.

Warum jemand krankgeschrieben ist insofern "zu vernachlässigen", da eine Krankmeldung eben eine Krankschreibung ist (wenn es bei der Erstellung der Krankmeldung mit rechten Dingen zugeht, wovon ich ausgehe). Sich als Arbeitnehmer "krank" zu melden, kann zur Entspannung einer Situation und der eigenen inneren Beruhigung beitragen, ist auf Dauer aber keine Lösung.

Ich empfehle eine kausale (ursächliche) Lösung der Situation. Gespräche mit Personalrat/Arbeitnehmervertretung, Personalbetreuung (HR), Betriebs- oder Vertrauensarzt und nicht zuletzt einem professionellen Karriere-Coach und Newplacement-Berater.

 

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Antwort von Monika Hirsch-Sprätz .
Mobbingberatung Berlin-Brandenburg Berlin

Zunächst einmal wissen Arbeitgeber nicht, aufgrund welcher Diagnose/n Sie krank geschrieben sind, es sei denn, sie selbst benennen die Diagnose. Solange die zuerst genannte Situation besteht, wird es voarussichtlich keine Kündigung wegen Mobbing geben. In der Realität gibt es aber durchaus Möglichkeiten für den Arbeitgeber, auch Diagnosen in Erfahrung zu bringen, wenn er das vorhat.

Grundsätzlich wäre der AG jedoch verpflichtet, ab Kenntnis einer Mobbingsituation im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, diese zur Klärung zu bringen und für Ihre Beendigung Sorge zu tragen. Leider sieht die Realität oft so aus, dass sich AG eher von Mobbingbetroffenen verabschieden, als einer Gruppe zu kündigen oder einer Person, die mobbt (manchmal mehrere Personen und über einen langen Zeitraum), aber aus irgendwelchen Gründen weiter benötigt wird. Manche AG haben schlichtweg selbst Angst, an MobberInnen heranzutreten, da diese über langen Zeitraum das Machtvakuum einer schwachen Führungskraft für Ihre Spiele genutzt haben. Dann ziehen AG es u.U. vor, das "schwächere" Glied in der Kette, die/den Mobbingbetroffene/n zu kündigen. Dies geschieht bei wiederholter Erkrankung oder längerer Erkrankung leider auch, häufig auch unter dem Radar der Gesetzgebung, nicht jedoch, wenn man sich wehrt.

Hier ist es wichtig, sich anwaltlich begleiten zu lassen. Für den AG besteht eine gesetzliche Pflicht zum Angebot und der Durchführung eines BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) nach § 84 Abs. 2 SGB IX, wenn es zur 6-Wochenfrist einer Krankschreibung kommt. Der AG ist zunächst zum Arbeitsplatzerhalt verpflichtet und muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor es zu einer Kündigung kommt. Deshalb ist vor einer krankheitsbedingten Kündigung ein BEM durchzuführen. Dieses Verfahren ist freiwillig für Arbeitnehmende und benötigt deren Zustimmung und findet - wenn vorhanden - unter Mitwirkung der Interessenvertretung, einer SchwerBV, Betriebsarzt oder eigenen BEM-Beauftragten statt, ggf. auch der Personalabteiltung, wobei der/die Betroffene das Recht hat, die Personenauswahl mitzubestimmen.

 

 

 

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Antwort von Robert C. Mudter .
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Der Sachverhalt ist natürlich extrem kurz. Ausgehend von diesem Sachverhalt würde eine Kündigung nicht wirksam sein. Die Voraussetzungen an eine krankheitsbedingten Kündigung sind von der Rechtsprechung sehr hoch angesetzt. Vereinfacht gesagt ist eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (sollten Kurzerkrankungen über mehrere Jahre sein) oder langandauernde Erkrankung (sollte Zeit mindestens einem Jahr sein) möglich. Daneben ist eine negative Zukunftsprognose immer erforderlich. Mit einer Gesundung darf also in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sein. Darüber hinaus ließe sich die Kündigung auch unter dem Gesichtspunkt angreifen, dass Mobbing ja vom Arbeitgeber letztendlich mit verursacht wurde. Auf die allgemeine Fragestellung, ob überhaupt Mobbing gegeben ist, gehe ich an dieser Stelle nicht ein.

Wie im Arbeitsrecht immer, ist es sehr wichtig zu beachten, dass auch die schlechteste Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach deren Zugang angegriffen werden muss. Ansonsten wird die Kündigung rechtskräftig und beendet das Arbeitsverhältnis.

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