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Nur in den Fällen, in denen durch das Mobbing Straftaten begangen werden wie beispielsweise Beleidigung, Körperverletzung.Das Mobbing als solches ist - noch - kein Straftatbestand.
Wenn man gemobbt wird, ist es wichtig, zu dokumentieren was wann durch wen geschieht. Ich einen Anwalt kann sie dann beraten, ob die Grenze zur allgemeinen Straftaten überschritten ist.
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Das kommt auf die Handlungen an, die erfolgen. Grundsätzlich unterliegt Mobbing am Arbeitsplatz erst mal nicht dem Strafrecht. Wir haben in Deutschland zudem keine eigene Mobbing-Gesetzgebung, noch nicht einmal eine einheitliche Definition, was Mobbing ist.
Wenn es sich um Handlungen wie z.B. Üble Nachrede, Rufschädigung/Rufmord, Beleidigung, Verleumdung, Verletzung des Rechtes am Wort oder Bild, Nachstellung (Stalking) handelt, dann ist die strafrechtliche Ebene erreicht.
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Hallo,
Mobbing ist ein allgemeiner Begriff.
Besser Sie sprechen von "Konflikten am Arbitsplatz".
Bitte fragen Sie einen Rechtsanwalt und schildern genau, was vorgefallen ist.
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