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Es bedeutet zunächst für alle Betroffenen einen erhöhten Aufwand. Dies gilt für Unternehmen und Personalberatungen, aber auch für Kandidaten selbst. Das folgt aus den Offenlegungs- und Zustimmungserfordernissen, aus dem Dokumentationsaufwand und wohl auch aus dem Löschungsgebot. Es ist zwar noch vieles unklar, aber mit großer Wahrscheinlichkeit wird das digitale Recruiting, welches gerade so heftig und zum Teil sehr euphorisch diskutiert wurde, deswegen wohl einen Dämpfer erleben. Insgesamt wird es dazu führen, dass die digitale Kommunikation zum Zwecke des Recruiting weniger massenhaft und gieskannenartig, sondern zielgerichteter und überlegter erfolgt.
1 passende Publikation von Dr. Bernhard Labudek
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