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Eine GmbH kann mehreren Steuerarten unterliegen.
Die häufigsten Steuerarten sind die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer (als Ertragsteuerart analog zu der Einkommensteuer die Privatpersonen zahlen müssen).
Als Erhebungsform der Einkommensteuer - keiner eigentlichen Steuerart - können Gewinnausschüttungen beispielsweise zur Belastung von Kapitalertragsteuern führen. Eine Gmbh führt vom Brutto-Ausschüttungsbetrag 25% Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 % ab.
Viele Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen auch der Umsatzsteuer.
Im Rahmen der durch die GmbH abgeschlossenen Anstellungsverhältnisse können Lohnsteuern anfallen. Hier unterliegt i.d.R. auch der angestellte Geschäftsführer bzw. der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Lohnsteuerabzug.
Für grundbesitzende Gesellschaften ist es auch typisch, dass Grunderwerb- und laufende Grundsteuern anfallen.
Hinsichtlich der Steuerbelastungsvergleiche wechseln in den letzten Jahren die Empfehlungen zwischen Kapital- und Personengesellschaften, jeweils abhängig von der Steuerpolitik der Regierung.
Grundsätzlich kann die Steuerbelastung einer GmbH (bezogen auf Körperschaft- und Gewerbesteuer) mit etwa 29,83 % angegeben werden. Dieser Saldo setzt sich aus Gewerbesteuer 14 % bei einem Hebesatz der Gemeinde von 400%, Körperschaftsteuer 15% und einem Solidaritätszuschlag zusammen. Alleine die Ansässigkeit der GmbH in der Region München kann eine um etwa 3% höhere Steuerfestsetzung bedeuten.
Zinsschranken, Hinzurechnungstatbestände und andere gesetzliche Feinheiten machen eine Pauschalaussage hierzu generell auch unmöglich.
Es macht daher Sinn sich neben der Gesellschaftsebene auch die Steuerbelastungen auf der Ebene der Anteilseigner anzusehen und dieses gemeinsam mit dem Steuerberater vorausschauend zu gestalten.
Interessante Gestaltungsmöglichkeit in der steuerlichen Langzeitbetrachtung ergeben sich in sogenannten Holding-Strukturen.
Einstieg zu diesen veilfältigen Themengebieten findet der Leser über die Stichworte Thesaurierung, Sparschwein-GmbH und ggf. auch Betriebsaufspaltung.
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Geschäftsführender Gesellschafter WOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH Aachen
Verglichen mit einem Menschen (=natürliche Person) ist eine GmbH (Kapitalgesellschaft) eine juristische Person. Sie ist selbst Steuersubjekt und steht selbst für sämtliche Steuerlasten ein. Anstelle der Einkommensteuer tritt hier die Körperschaftsteuer. Auch hier wird ein Solidaritätszuschlag erhoben. Bei der Kirchensteuer ist die GmbH aber raus ;-).
Betreffend der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass kein Freibetrag gewährt wird. Eine GmbH ist durch ihre gewerbliche Prägung immer gewerbesteuerpflichtig, selbst wenn Freiberufler sich in einer GmbH zusammengeschlossen haben.
Und natürlich muß Umsatzsteuer abgeführt werden.
Mit Blick auf die Insolvenzantragspflicht und eine verschärfte Mithaftung des Steuerberaters im Falle einer verspäteten Antragsstellung (BGH Rechtsprechung aus Januar 2017) wird die GmbH und ihre kleine Schwester UG im Mittelstand an Bedeutung verlieren. Für Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit eine Haftungsbegrenzung benötigen (Eventagenturen, Heizoelvertrieb etc) ist eine GmbH & Co KG eine gute Alternative.
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