Antworten:
Rechtlich setzt die Gewährung einer Ratenzahlung der Steuern eine Stundung voraus. Diese ist grundsätzlich möglich, jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft. So muss die Finanzbehörde prüfen, ober der Steueranspruch durch die Maßnahme nicht gefährdet wird und es wird im weiteren geprüft, ob der Steuerschulder würdig ist, dass eine Stundung/Ratenzahlung gewährt wird. Dazu muss der Steuerschuldner unter anderem den Nachweis führen, dass er die Steuerschuld nicht z.B. über einen Bankkredit finanzieren kann. Auch kommt es auf die Höhe der Steuerschulden und die Ratenhöhe an, da auch bei Ratenzahlung gewährleistet sein muss, dass die Steuerschuld in angemessener Zeit bezahlt wird. In der Regel liegt der zeitliche Rahmen zwischen 6 - 12 Monaten.
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ja...
Dazu sollte Vollsteckungsaufschub und Stundung beantragt werden...
Es muss ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gstellt werden, dazu müssen die wirtschaftlichen Erfordernisse dargestellt werden... ähnlich wie bei einem Kreditantrag bei der Bank...
Dann kann das Finanzamt nach eigenem Ermessen entscheiden...
Oft klappt das...
Mfg
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