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Antwort von Christian Dobner .
CEO & Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann z.B. bei Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichen Vermögens oder von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken die auf den Erwerber entfallende Erbschaftsteuer bis zu 10 Jahre gestundet werden.