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Antwort von Christian Dobner .
CEO & Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
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In einer Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuererklärung sind geerbtes Barvermögen und Bankguthaben stets anzugeben. Das geerbte Geld bleibt dann von der Steuer befreit, wenn der anzuwendende Freibetrag (z.B. EUR 500.000 bei Ehegatten; EUR 20.000 bei fremden Personen) nicht überschritten ist.