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Antwort von Christian Dobner .
CEO & Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
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Bei der Erbschaftsteuer gibt es sowohl sach- als auch personenbezogene Freibeträge. Die Höhe dieser Freibeträge richtet sich nach der Art des geerbten Vermögens (z.B. Bargeld, Immobilien, Unternehmensvermögen), danach ob ein Fall der beschränkten oder unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht vorliegt und nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser.