Antworten:
Antwort von Monika Günther .
Inhaber IFAL Institut für Angewandtes Futter- und Lebensmittelrecht, Münster
Inhaber IFAL Institut für Angewandtes Futter- und Lebensmittelrecht, Münster
In einer erbschaftssteuerrechtlichen Grundstücksbewertung kann die Bewertung nach dem Verkehrswert erfolgen. Es empfiehlt sich aber, diese durch den Steuerberater unter Hernanziehung des Bewertungsgesetzes prüfen zu lassen.
Antwort von Christian Dobner .
Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
Immobilien, die nicht Betriebsvermögen darstellen, sind für Erbschaftsteuerzwecke grundsätzlich mit dem Grundbesitzwert zu bewerten. Für die Bewertung von Grundbesitz sieht das Bewertungsgesetz abhängig von der Art des Grundstücks unterschiedliche Bewertungsverfahren (z.B. Sachwertverfahren; Ertragswertverfahren) vor.
Die Bewertung eines Grundstückes für die Erbschaftssteuer erfolgt nach dem selben prinzip wie bei einem Verkauf.
1. Will heissen: Verkaufspreise aus vergangenen verkäufen in der Region ermitteln.
2. Lage und Demographie beurteilen.
3. Werteveränderung seit der letzten Handänderung abklären
Mittels dieser Informationen kann der Wert des Grundstückes ermittelt werden.