Was ist bei der Anmeldung von Elternzeit zu beachten?

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Frankfurt (Main)

Der Antrag auf Elternzeit muss bei dem Arbeitgeber abgegeben werden. Zu beachten sind die Fristen. Soll die Elternzeit direkt nach der Geburt in Anspruch genommen werden beträgt die Frist 7 Wochen vor Beginn. In dem Antrag selbst muss auch die beabsichtigte Dauer angegeben werden. Soll die Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr genommen werden verlängert sich diese Frist auf 13 Wochen.

Der Antrag muss schriftlich gemacht werden. Aus meiner Erfahrung heraus werden hier häufig Fehler gemacht. Das Schriftformerfordernis wird sehr streng gesehen. Es muss also ein handgeschriebenes Dokument mit einer unleserlichen Unterschrift sein. Keinesfalls ausreichend wäre etwa eine E-Mail oder eine WhatsApp. Auch wenn dies in Unternehmen öfters praktiziert wird, sollte dieses Risiko nicht eingegangen werden. Die Schriftform bei der Beantragung der Elternzeit ist hier eine der häufigsten Fehlerquellen.

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass der Antrag innerhalb der Frist nachweisbar zugeht. In der Regel ist dies die persönliche Übergabe oder die Übergabe per Boten. Abzuraten ist von allen Formen des Einschreibens. Hier gelten ähnlich strenge Anforderungen wie bei einer Kündigung.

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Wer Elternzeit beanspruchen möchte, muss dies gemäß §16 Abs.1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich von seinem Arbeitgeber verlangen und dabei gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich.

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