Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist für Elternzeit versäumt habe?
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Als Arbeitnehmer/in kann man dann nicht mehr darauf bestehen, zum gewünschten Zeitpunkt in Elternzeit zu gehen. Der Arbeitgeber muss einen erst mit Ablauf der Frist freistellen. Wenn der Arbeitgeber allerdings einverstanden ist, kann die Elternzeit trotzdem zum gewünschten Zeitpunkt angetreten werden. Auf die Einhaltung der Frist kann vom Arbeitgeber verzichtet werden.
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Eine Fristversäumnis hat zur Folge, dass sich der Beginn der Elternzeit lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Es ist keine Ausschlussfrist.
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