Ist Elternzeit bezahlt?
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Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Das heißt, die beiderseitigen Leistungen (Arbeitsleistung und Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber) müssen nicht erbracht werden. Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers während der Elternzeit.
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