Ist Elternzeit bezahlt?

1 Expertenantwort:
...

Antworten:

Foto von Stephan Beume
Antwort von Stephan Beume .
Gesellschafter Heise & Beume GbR Osnabrück
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Das heißt, die beiderseitigen Leistungen (Arbeitsleistung und Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber) müssen nicht erbracht werden. Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers während der Elternzeit.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.



Weitere Fragen zum Thema Elternzeit