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Der Tagessatz kommt durch Verhandlung mit dem Auftraggber zu Stande. Wenn es Vorgaben gibt, spricht dies stark für eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbständigkeit). Bei der Kalukaltion des Satzes ich zu berücksichtigen, dass Dozente - auch wenn Sie selbständig sind - rentenversicherungspflichtig sind gem. § 2 Nr 1 SGB VI
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