Antworten:
Der Kooperationsvertrag ist der formale "Gründungsakt" der Kooperationen. Wir empfehlen, nicht mit der operative Umsetzung der Kooperation zu starten, bevor eine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde.
Der Vertrag hat folgende Funktion:
- Regelung der rechtlichen Aspekte der Kooperation
- Absicherung von Haftungsfragen im Außenverhältnis
- Festlegung der Spielregeln im Innenverhältnis
- Dokumentiert gemeinsame Ziele
- Berücksichtigt individuelle Partnerinteressen
- Gibt Sicherheit hinsichtlich des erwarteten Handels des Partner
- Stellt die Vertrauensbasis der Kooperation dar und schafft Verbindlichkeit
Gern beraten wir Sie und stellen Ihnen einen Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung. Melden Sie sich unter contact@connectingbrands.de.
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- Von zentraler Bedeutung nach meiner Erfahrung ist das Ziel, eine wirklich faire "Win-Win-Situation" in der Kooperation zu erzielen. Beide Parteien müssen einen befriedigenden Nutzen daraus ziehen können. Das ist m.E. der Schlüssel zu Erfolg. Ist das nicht der Fall, scheitern Kooperationen früher oder später.
- Ebenso wichtig ist das permanente, aktive Management der Kooperationsbeziehung über die gesamte Laufzeit.
- Der Vertrag selbst sollte möglichst fair und ausgeglichen formuliert sein.
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