Was muss bei einem Kooperationsvertrag beachtet werden?

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Antwort von Nils Pickenpack .
Geschäftsführender Gesellschafter connecting brands Hamburg

Der Kooperationsvertrag ist der formale "Gründungsakt" der Kooperationen. Wir empfehlen, nicht mit der operative Umsetzung der Kooperation zu starten, bevor eine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde.

Der Vertrag hat folgende Funktion:

  • Regelung der rechtlichen Aspekte der Kooperation
  • Absicherung von Haftungsfragen im Außenverhältnis
  • Festlegung der Spielregeln im Innenverhältnis
  • Dokumentiert gemeinsame Ziele
  • Berücksichtigt individuelle Partnerinteressen
  • Gibt Sicherheit hinsichtlich des erwarteten Handels des Partner
  • Stellt die Vertrauensbasis der Kooperation dar und schafft Verbindlichkeit

Gern beraten wir Sie und stellen Ihnen einen Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung. Melden Sie sich unter contact@connectingbrands.de.

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Antwort von Oliver Zoll .
Haibach, Unterfranken
  1. Von zentraler Bedeutung nach meiner Erfahrung ist das Ziel, eine wirklich faire "Win-Win-Situation" in der Kooperation zu erzielen. Beide Parteien müssen einen befriedigenden Nutzen daraus ziehen können. Das ist m.E. der Schlüssel zu Erfolg.  Ist das nicht der Fall, scheitern Kooperationen früher oder später.
  2. Ebenso wichtig ist das permanente, aktive Management der Kooperationsbeziehung über die gesamte Laufzeit.
  3. Der Vertrag selbst sollte möglichst fair und ausgeglichen formuliert sein.

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